{"id":36,"date":"2023-03-23T15:38:19","date_gmt":"2023-03-23T14:38:19","guid":{"rendered":"https:\/\/behrenswerft.de\/?page_id=36"},"modified":"2024-10-07T17:32:21","modified_gmt":"2024-10-07T15:32:21","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>I. Geltung der AGB<\/strong><br>F\u00fcr alle Angebote und Auftr\u00e4ge \u00fcber die Ausf\u00fchrung von Reparaturen und<br>Umbauten (einschlie\u00dflich \u00dcberholung und Verbesserung) an Schiffen sowie<br>Schiffseinrichtungen &#8211; nachstehend Schiff &#8211; sei es mit oder ohne Slippen &#8211; gelten<br>auch f\u00fcr Folgeauftr\u00e4ge ausschlie\u00dflich die nachfolgenden AGB Rep.; abweichende<br>Bedingungen unseres Vertragspartners &#8211; nachstehend Kunde &#8211; sind f\u00fcr uns<br>unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Es gelten<br>jeweils die neuesten Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Anlieferung und Abholung des Schiffes<\/strong><br>Das Schiff ist zur vereinbarten Zeit vor der Slip oder den angewiesenen<br>Reparaturplatz zu liefern und von dort wieder abzuholen. Nicht<br>termingerechte Anlieferung berechtigt uns u. a., \u00fcber die Slip anderweitig<br>zu verf\u00fcgen und f\u00fcr jede angefangene Stunde der Verz\u00f6gerung eine<br>Verg\u00fctung nach unserem Sliptarif zu verlangen; der Sliptarif h\u00e4ngt in den<br>Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen aus und wird auf Aufforderung ausgeh\u00e4ndigt. Dem<br>Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine<br>Wertminderung sei gar nicht oder nur in wesentlich niedrigerer H\u00f6he<br>eingetreten.<br>Das Schiff, insbesondere Tank- und Chemikalienschiffe, sind<br>vorschriftsm\u00e4\u00dfig gasfrei und ges\u00e4ubert vorzulegen und m\u00fcssen<br>ununterbrochen ein g\u00fcltiges Gasfreiheitszeugnis besitzen. Brennbare<br>und explosive Stoffe sind von der Besatzung aus dem Bereich der von<br>uns auszuf\u00fchrenden Arbeiten zu entfernen. F\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch<br>Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, haftet der Kunde nach<br>den gesetzlichen Vorschriften.<br>Verholmannschaften werden auf Wunsch von uns vermittelt oder gegen<br>Bezahlung von uns gestellt; jedoch ohne Verantwortung f\u00fcr die mit dem<br>Verholen verbundenen Gefahren.<br>Wir \u00fcbernehmen keine Verantwortung f\u00fcr die mit dem An- und<br>Abtransport des Schiffes verbundenen Gefahren, und zwar auch dann<br>nicht, wenn die Schlepp- oder Verholmannschaft von uns vermittelt oder<br>gegen Bezahlung gestellt wird.<br>Der Haftungsausschluss in 3. und 4. l\u00e4sst eine etwaige Haftung f\u00fcr<br>grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von uns oder f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit<br>eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen von uns unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III. Gefahrtragung, Obhutspflicht<\/strong><br>Die uns zur Ausf\u00fchrung des Auftrages oder Aufbewahrung \u00fcbergebenen<br>Gegenst\u00e4nde lagern bei uns f\u00fcr Rechnung und Gefahr des Kunden.<br>Wir haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Diebstahl am Schiff und seinen<br>Einrichtungs- und Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden, an der Ladung oder an<br>vom Besteller beigestellten Teilen entstehen; eine etwaige Haftung f\u00fcr<br>grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von uns oder f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit<br>eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen von uns bleibt<br>unber\u00fchrt.<br>Der Kunde hat f\u00fcr eine Bewachung, insbesondere auch f\u00fcr eine<br>Vert\u00e4uung und Lichterf\u00fchrung sowie eine Versicherung des Schiffes f\u00fcr<br>eigene Rechnung Sorge zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IV. Betreten des Werftgel\u00e4ndes und Arbeitsdurchf\u00fchrung<\/strong><br>Au\u00dfer der Schiffsbesatzung d\u00fcrften keine anderen als die von der Werft<br>beauftragten Personen und Unternehmen Arbeiten am Schiff oder am<br>Leistungsgegenstand ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der<br>Werft ausf\u00fchren, solange sich das Schiff oder der Leistungsgegenstand<br>im Werftbereicht befindet. Der Auftraggeber hat der Werft Arbeiten, die<br>von der Schiffsbesatzung oder von genehmigten Dritten ausgef\u00fchrt<br>werden, rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Derartige Arbeiten<br>werden allein auf Risiko und Verantwortung des Auftraggebers<br>durchgef\u00fchrt.<br>Einrichtungen im Bereich des Schiffes oder des Leistungsgegenstandes,<br>an denen die Werft nicht arbeitet, sind vom Auftraggeber gegen<br>Unfallgefahren zu sichern. Soweit Arbeiten in den Lader\u00e4umen<br>ausgef\u00fchrt werden, sind vor Beginn der Arbeiten die jeweiligen<br>Lukenabdeckungen vom Auftraggeber zu entfernen und sicher<br>abzulegen.<br>Das bei Durchf\u00fchrung der Arbeiten anfallende Altmaterial (ersetzte Teile,<br>Stoffe etc.) geht auf Wunsch der Werft ohne Verg\u00fctung in ihr Eigentum<br>\u00fcber.<br>Der Auftraggeber hat Gefahrenstoffe oder anfallenden Sonderm\u00fcll<br>unverz\u00fcglich auf seine Kosten zu entsorgen, es sei denn, deren<br>Entsorgung durch die Werft ist Gegenstand des Vertrages. Die<br>erforderlichen Ausk\u00fcnfte der Herkunft und Beschaffenheit der Stoffe und<br>Abf\u00e4lle hat der Auftraggeber zu erteilen. Er haftet f\u00fcr ihre Richtigkeit und<br>Vollst\u00e4ndigkeit.<br>Die Schiffsbesatzung und die vom Auftraggeber beauftragten oder sich<br>an Bord befindenden Personen haben w\u00e4hrend des Aufenthaltes auf<br>dem Werftgel\u00e4nde die gesetzlichen und die von der Werft festgelegten<br>Bestimmungen (z.B. Werftordnung) einzuhalten und m\u00fcssen sich<br>ausweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V. Umweltschutz<\/strong><br>Der Auftraggeber hat unter Beachtung der einschl\u00e4gigen Gesetze und<br>Vorschriften sicherzustellen und zu gew\u00e4hrleisten, dass weder vom<br>Schiff noch seiner Besatzung oder sonstigen Personen, die sich mit<br>Billigung des Auftraggebers oder der Besatzung auf der Werft aufhalten,<br>umweltgef\u00e4hrdende Einfl\u00fcsse auszugehen. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr<br>s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, insbesondere Umweltsch\u00e4den, die infolge einer<br>Missachtung dieser Pflichten entstehen.<br>Soweit der Auftraggeber Schiffe, Schiffsteile oder Schiffsanlagen auf die<br>Werft verbringt oder verbringen l\u00e4sst, haftet er f\u00fcr die von diesen Teilen<br>ausgehende Umweltgefahren, und zwar unabh\u00e4ngig von einem<br>Verschulden des Auftraggebers. Von einer m\u00f6glichen gesetzlichen<br>Haftung der Werft nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem<br>Umwelthaftungsgesetz, oder sonstigen Umweltgesetzen stellt der<br>Auftraggeber die Werft ausdr\u00fccklich frei.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VI. Vertragsabschluss<\/strong><br>F\u00fcr den Auftragsumfang ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung und,<br>falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Kunden<br>ma\u00dfgeblich.<br>Wir sind auch ohne schriftlichen Auftrag des Kunden oder schriftliche<br>Best\u00e4tigung berechtigt, Mehrleistungen, die \u00fcber den Auftragsumfang<br>hinausgehen, zu berechnen, wenn diese erforderlich geworden sind,<br>weil sich nach unserer Angebotsabgabe oder, falls wir kein Angebot abgegeben<br>haben, nach Auftragserteilung die f\u00fcr den Liefer-<br>\/Leistungsgegenstand geltenden deutschen Industrienormen<br>oder Bestimmungen einer Klassifikationsgesellschaft, einer<br>zust\u00e4ndigen Berufsgenossenschaft oder einer sonstigen<br>Aufsichtsbeh\u00f6rde ge\u00e4ndert haben;<br>diese sich nach Auftragserteilung bei Durchf\u00fchrung der<br>Arbeiten als notwendig herausgestellt haben, um den Auftrag<br>des Kunden ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fchren;<br>diese auf einer &#8211; auch m\u00fcndlichen &#8211; Anweisung des Kunden<br>beruhen, die dieser uns nach Auftragserteilung f\u00fcr die<br>Ausf\u00fchrung des uns erteilten Auftrages gegeben hat.<br>Wir sind nicht verpflichtet, nach Vertragsschluss erteilte<br>zus\u00e4tzliche Auftr\u00e4ge auszuf\u00fchren, solange nicht eine<br>schriftliche Einigung \u00fcber den Preis, die Auswirkungen auf den<br>Fertigstellungstermin und sonstige Folgen erzielt worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VII. Beratung<\/strong><br>Wir d\u00fcrfen uns auf eine Stellungnahme einer Klassifikationsgesellschaft, einer<br>Berufsgenossenschaft oder einer sonstigen Aufsichtsbeh\u00f6rde und ihrer<br>Beauftragten verlassen. Wir beraten den Kunden nach bestem Wissen, jedoch<br>ohne jedwede Haftung bei der Festlegung des Auftragsumfanges; eine etwaige<br>Haftung f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von uns oder f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit<br>eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen von uns bleibt unber\u00fchrt. Der<br>Kunde bleibt f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber den Umfang und die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der in<br>Auftrag gegebenen Leistungen und Lieferungen allein verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Verg\u00fctung und Zahlungsbedingungen<\/strong><br>Das Auf- und Abslippen von Schiffen wird nach unserem Sliptarif<br>berechnet, der in unseren Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen aush\u00e4ngt und dem Kunden<br>auf Anforderung ausgeh\u00e4ndigt wird.<br>Die Verg\u00fctung f\u00fcr ausgef\u00fchrte Leistungen und Lieferungen ist<br>sp\u00e4testens mit Fertigstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Im<br>Verzugsfalle ist die Werft berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 %<br>\u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 12 % p. a. zu<br>verlangen, dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein<br>Verzugsschaden sei gar nicht oder nur in wesentlich niedrigerer H\u00f6he<br>eingetreten. Wir sind berechtigt, w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Auftrages<br>Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Umfang der<br>erbrachten Leistungen und Lieferungen zu verlangen.<br>Abschlagszahlungen sind innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zur<br>Zahlung f\u00e4llig.<br>Die Entfernung von Schnee oder Regenwasser, \u00d6l, Rost oder<br>Ladungsr\u00fcckst\u00e4nden im Bereich der von uns auszuf\u00fchrenden Arbeiten<br>sowie die Beseitigung bordseitig verursachter Abf\u00e4lle ist nicht vom<br>Auftragspreis erfasst und wird gesondert nach Aufwand entsprechend<br>unserer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung \u00fcblichen Stundens\u00e4tze<br>zzgl. Materialaufwand und Geb\u00fchren Dritter berechnet. Gleiches gilt f\u00fcr<br>die Benutzung der Werkst\u00e4tten und Sozialr\u00e4ume durch<br>Reedereipersonal oder durch reedereiseitig beauftrage Unterfirmen<br>sowie die Versorgung des Schiffes mit Strom, Wasser, Gas, Sauerstoff<br>und dergl., soweit wir dies nicht zur Durchf\u00fchrung des Auftrages<br>ben\u00f6tigen. Die Auftragspreise sind so gestellt, dass uns das Altmaterial<br>verbleibt.<br>Kostenvoranschl\u00e4ge sind f\u00fcr uns nur dann verbindlich, wenn wir diese<br>schriftlich abgeben und ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnen.<br>Der Kunde darf seinerseits nicht mit Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen oder<br>ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aufgrund von Gegenanspr\u00fcchen geltend<br>machen, es sei denn, diese Gegenanspr\u00fcche sind von uns anerkannt<br>oder gerichtlich festgestellt. Ebenfalls darf der Auftraggeber nur mit<br>ausdr\u00fccklicher Zustimmung unsererseits etwaige Anspr\u00fcche gegen uns<br>an Dritte abtreten. \u00a7 354 a HGB bleibt hiervon unber\u00fchrt.<br>Ein Zahlungsverzug berechtigt uns, s\u00e4mtliche Leistungen ohne<br>Vorank\u00fcndigung sofort bis zum Ausgleich der f\u00e4lligen Forderungen<br>einzustellen und den uns hierdurch entstehenden Schaden gegen\u00fcber<br>dem Kunden geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IX Termine und Fristen<\/strong><br>Termine und Fristen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung sind, wenn wir diese nicht<br>ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnen, nur ungef\u00e4hr zu verstehen und<br>k\u00f6nnen von uns um einen angemessenen Zeitraum \u00fcberschritten<br>werden.<br>Wir haften nicht f\u00fcr eine Verz\u00f6gerung oder Unm\u00f6glichkeit der<br>Ausf\u00fchrung, die eintritt durch Streik, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen<br>jeder Art oder durch sonstige Umst\u00e4nde, die von uns nicht zu vertreten<br>sind.<br>Verz\u00f6gert sich die Leistungserbringung durch von uns nicht zu<br>vertretenden Umst\u00e4nden, verl\u00e4ngern sich etwaige vereinbarte<br>Fertigstellungstermine um die Dauer der Unterbrechung zzgl. eines<br>Zuschlages f\u00fcr die Wiederaufnahme der Arbeiten. Wird die Ausf\u00fchrung<br>aus von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum,<br>d. h. l\u00e4nger als 14 Werktage unterbrochen, ohne dass die Leistung<br>dauernd unm\u00f6glich wird, so sind die ausgef\u00fchrten Leistungen nach<br>Vertragspreisen abzurechnen und es sind uns au\u00dferdem die Kosten zu<br>verg\u00fcten, die uns bereits im Hinblick auf den noch nicht erbrachten Teil<br>der Leistungen schon entstanden sind, es sei denn, es liegt ein Fall von<br>h\u00f6herer Gewalt vor. Sind die hindernden Umst\u00e4nde f\u00fcr die<br>Unterbrechung\/Verz\u00f6gerung von dem Kunden zu vertreten, haben wir<br>einen Anspruch auf den Ersatz des uns nachweislich entstandenen<br>Schadens einschlie\u00dflich des entgangenen Gewinns. Im \u00dcbrigen bleibt<br>unser Anspruch auf angemessene Entsch\u00e4digung unber\u00fchrt.<br>Geraten wir mit unserer Lieferung oder Leistung in Verzug, so kann der<br>Kunde nach der gesetzlichen Regelung vom Vertrag zur\u00fccktreten oder<br>Schadenersatz verlangen. Die Haftung auf Schadenersatz f\u00fcr<br>Verzugssch\u00e4den ist auf 5 % der Auftragssumme begrenzt, es sei denn,<br>es liegt Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von uns oder unseren<br>gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>X. Gew\u00e4hleistung und M\u00e4ngelr\u00fcge<\/strong><br>Wir leisten f\u00fcr unsere Lieferungen mit der Ma\u00dfgabe Gew\u00e4hr, dass wir<br>rechtzeitig ger\u00fcgte und nicht verj\u00e4hrte M\u00e4ngel auf unsere Kosten im<br>Wege der Nachbesserung beseitigen oder nach unserer Wahl im Wege<br>der Ersatzlieferung Ersatzware liefern oder fehlerhafte Teile<br>austauschen. Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Kunden sind zun\u00e4chst<br>darauf beschr\u00e4nkt, Nacherf\u00fcllung zu verlangen; bei Fehlschlagen der<br>Nacherf\u00fcllung steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach<br>seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; sofern der Vertrag<br>Bauleistungen betrifft, ist das Recht des Kunden bei Fehlschlagen der<br>Nacherf\u00fcllung auf das Minderungsrecht beschr\u00e4nkt.<br>Die Gew\u00e4hrleistungsrechte k\u00f6nnen erst nach Fertigstellung der<br>Gesamtleistung geltend gemacht werden.<br>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche, Haftungsanspr\u00fcche<br>und andere Anspr\u00fcche gegen uns betr\u00e4gt 1 Jahr. Dies gilt nicht f\u00fcr<br>Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche in den F\u00e4llen der \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a<br>Abs. 1 Nr. 2 BGB. Zudem gilt f\u00fcr Haftungsanspr\u00fcche f\u00fcr Sch\u00e4den aus<br>der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf<br>einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns oder eines gesetzlichen<br>Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, sowie f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den,<br>die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer<br>vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung unserer<br>gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, die gesetzliche<br>Verj\u00e4hrungsfrist.<br>Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Werft nur nach Zahlung<br>eines unter Ber\u00fccksichtigung des Mangels angemessenen Teils des<br>Vertragspreises verpflichtet.<br>Offensichtliche M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber 2<br>Wochen ab Lieferung oder Abnahme der Leistung schriftlich anzuzeigen;<br>nach Verstreichen dieser Frist sind Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche wegen<br>dieser M\u00e4ngel ausgeschlossen. Nicht offensichtliche M\u00e4ngel sind uns<br>unverz\u00fcglich nach Entdeckung zu melden.<br>Wir k\u00f6nnen uns von unserer Haftung f\u00fcr Lieferung und Leistungen<br>unserer Unterlieferanten oder anderer Erf\u00fcllungsgehilfen zun\u00e4chst<br>dadurch befreien, dass wir dem Kunden die uns gegen die<br>Unterlieferanten oder Erf\u00fcllungsgehilfen wegen der M\u00e4ngel zustehenden<br>Anspr\u00fcche abtreten. Sofern eine gerichtliche Inanspruchnahme des<br>Unterlieferanten oder Erf\u00fcllungsgehilfen durch den Kunden erfolglos ist,<br>haften wir dem Kunden hinsichtlich der M\u00e4ngelanspr\u00fcche und ersetzen<br>diesem auch die Kosten der erfolglosen Inanspruchnahme, soweit diese<br>nicht durch Verschulden des Kunden verursacht wurden.<br>Ersetzte Teile gehen nach Wahl der Werft in ihr Eigentum \u00fcber. Die<br>Verpflichtung der Werft zur Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn die von einem<br>Mangel betroffenen Lieferungen oder Leistungen durch den Kunden<br>oder nicht von der Werft autorisierte Dritte ver\u00e4ndert, be- oder verarbeitet<br>oder unsachgem\u00e4\u00df behandelt bzw. Instand gesetzt werden.<br>Die Schiffe sind der Werft zur Vornahme von Nachbesserungen in ihrem<br>Betrieb zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sofern dies wirtschaftlich nicht sinnvoll<br>sein sollte, kann der Kunde nach Absprache mit der Werft die Arbeiten<br>auf einer anderen Werft vornehmen lassen. Die Werft ersetzt dem<br>Kunden die hierf\u00fcr erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen<br>nur bis zur H\u00f6he derjenigen Kosten, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der<br>Arbeiten auf der Werft selbst entstanden w\u00e4ren.<br>F\u00fcr den Ersatz von Folgesch\u00e4den haften wir nur im Falle von Vorsatz<br>oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit unsererseits oder unserer Erf\u00fcllungsgehilfen.<br>Eine Haftung f\u00fcr die Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit<br>bleibt von der Haftungsbeschr\u00e4nkung ebenso ausgenommen wie die<br>Haftung bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die<br>Haftung f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den<br>vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht<br>Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit unsererseits oder unserer<br>Erf\u00fcllungsgehilfen vorliegen. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil<br>des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p>XI. Sonstige Haftung und Schadensersatzanspr\u00fcche<br>Jede sonstige \u00fcber die vorstehenden Ziffern IX. und X. hinausgehende<br>Haftung unsererseits f\u00fcr direkte oder indirekte Sch\u00e4den, einerlei aus<br>welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen<br>auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von uns<br>oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<br>Das Recht des Kunden, bei einer von uns zu vertretenden<br>Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Lieferung oder der<br>Leistung besteht, sich vom Vertrag zu l\u00f6sen, bleibt unber\u00fchrt Unsere<br>Haftung f\u00fcr Schadenersatz f\u00fcr Folgesch\u00e4den an anderen Sachen als der<br>gelieferten Sache selbst oder am sonstigen Verm\u00f6gen des Kunden ist<br>ausgeschlossen, soweit wir nachweisen k\u00f6nnen, dass die<br>Pflichtverletzung nur leicht fahrl\u00e4ssig erfolgte und die Sch\u00e4den nicht<br>Ergebnis einer wesentlichen Vertragsverletzung sind. Diese<br>Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit wir in der Lage sind, Deckung f\u00fcr<br>den eingetretenen Schaden im Rahmen der bestehenden Betriebs- oder<br>Produkthaftpflichtversicherung zu erhalten.<br>Dieser unter Ziffer 1 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den<br>aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die<br>auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch uns oder einer<br>vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen<br>Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss<br>greift ferner nicht ein, soweit wir dem widersprechende Zusicherungen<br>und\/oder Garantien abgegeben oder M\u00e4ngel arglistig verschwiegen<br>haben.<br>Unter Ber\u00fccksichtigung der Haftungseinschr\u00e4nkungen unter 1. gelten f\u00fcr<br>die Haftung der Werft noch folgende Einschr\u00e4nkungen: Das Schleppen<br>und Verholen des Schiffes erfolgt ausschlie\u00dflich unter der<br>Verantwortung sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn die<br>Werft daf\u00fcr Ger\u00e4te und\/oder Hilfskr\u00e4fte stellt, vermittelt oder berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>XII.<br>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr beide Teile ist der Ort, des Betriebes Behrens Schiff-<br>und Schwei\u00dftechnik GmbH<br>2. S\u00e4mtliche Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik <br>Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze<br>und sonstiger internationaler Vereinbarungen. <br>Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis<br>einschlie\u00dflich dessen Wirksamkeit und einschlie\u00dflich etwaiger<br>Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung ist bei Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen mit<br>Vollkaufleuten sowie Kunden, die in der Bundesrepublik keinen<br>allgemeinen Gerichtsstand haben, Hamburg oder, nach unserer Wahl,<br>der Sitz des Kunden sowie jeder andere Ort, an dem Verm\u00f6gen des<br>Kunden belegen ist.<br><br>3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte<br>seiner Bedingungen verbindlich. Widersprechende Gesch\u00e4ftsbe-<br>dingungen des Kunden finden keine Anwendung.<br>XIII. Sonderbedingungen<br><\/p>\n\n\n\n<p>1. siehe unsere AGB\u2019s f\u00fcr Schiffsneubauten<br>2. siehe unsere AGB\u2019s f\u00fcr Schwertransport und Kranarbeiten<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Geltung der AGBF\u00fcr alle Angebote und Auftr\u00e4ge \u00fcber die Ausf\u00fchrung von Reparaturen undUmbauten (einschlie\u00dflich \u00dcberholung und Verbesserung) an Schiffen sowieSchiffseinrichtungen &#8211; nachstehend Schiff &#8211; sei es mit oder ohne Slippen &#8211; geltenauch f\u00fcr Folgeauftr\u00e4ge ausschlie\u00dflich die nachfolgenden AGB Rep.; abweichendeBedingungen unseres Vertragspartners &#8211; nachstehend Kunde &#8211; sind f\u00fcr unsunverbindlich,\u2026<\/p>\n<p> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/\"><span>Continue reading<\/span><i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a> <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"templates\/template-onecolumn.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-36","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/36","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/36\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":43,"href":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/36\/revisions\/43"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/behrenswerft.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}